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Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand:
Oktober 2025Einleitung
Die SCHUFA Holding AG (nachfolgend "SCHUFA") setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.meineschufa.de/ veröffentlichten Webseite der SCHUFA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen gibt es Bereiche auf dieser Webseite, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese nach und nach zu beheben.
Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschreibung. Menschen mit Screenreader können dadurch nicht erkennen, was auf den Bildern gezeigt wird.
Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne sichtbaren Text. Vorleseprogramme können dadurch nicht sagen, wohin der Link führt oder was er bewirkt.
Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu schwach. Das erschwert das Lesen, besonders für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
Auf einer Seite gibt es ein eingebettetes Element (iframe), das keine Beschreibung hat. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreader wissen dadurch nicht, was angezeigt wird.
Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne erklärende Beschriftung. Menschen mit Screenreader wissen dadurch nicht, was sie eintragen sollen.
Auf einzelnen Seiten gibt es Schaltflächen (Buttons) ohne erkennbare Bezeichnung. Ihre Funktion ist dadurch unklar.
Auf einzelnen Seiten ist die Reihenfolge der Überschriften nicht logisch aufgebaut. Wichtige Überschriften fehlen oder stehen an der falschen Stelle.
Es gibt auch Überschriften, die nicht benannt sind oder für Screenreader unsichtbar gemacht wurden. Sie werden dadurch nicht vorgelesen.
Auf fast allen Seiten ist das Vergrößern der Ansicht über Zoom-Funktion blockiert. Das erschwert die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche.
Auf einzelnen Seiten sind technische Angaben falsch, sodass Vorleseprogramme Inhalte nicht korrekt erkennen.
Manche Bereiche sind mit „versteckt“ markiert, aber trotzdem mit der Tastatur erreichbar. Das sorgt für Verwirrung.
Einige als rein dekorativ gekennzeichnete Elemente können trotzdem mit der Tastatur angesteuert werden. Das stört die Navigation mit Hilfsmitteln.
Manche Bereiche kündigen Inhalte an, aber es folgen keine passenden Inhalte. Das kann bei blinden Nutzerinnen und Nutzern zu Irritation führen.
Es gibt interaktive Elemente, deren Funktion nicht klar in der Beschriftung benannt ist. Das erschwert die Nutzung mit Sprachsteuerung.
Auf mehreren Seiten enthalten Listen Elemente, die dort nicht hingehören. Vorleseprogramme können sie dadurch nicht richtig wiedergeben.
Beim ersten Laden der Seite springt der Fokus nach dem Schließen des Cookiebanners nicht an den Seitenanfang, sondern auf das Datenschutzsymbol. Das verwirrt und beeinträchtigt die Orientierung.
Einige ausklappbare Bereiche zeigen nicht an, ob sie gerade geöffnet oder geschlossen sind. Das erschwert die Bedienung.
Es ist möglich, mit einem Screenreader in Bereiche zu gelangen, die eigentlich nicht sichtbar sind. Das kann zur Verwirrung führen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit der mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt wurde. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchgeführt; darüber hinaus wurde die Webseite auch durch Menschen auf Barrierefreiheit geprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende E-Mail Adresse kontaktieren:
barrierefreiheit@schufa.de
Durchsetzungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf-Philipp-Platz 1-735390 GießenTelefon: +49 641 303 - 2901E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de